Suchfunktion



In der Webauskunft sind folgende Daten aus dem Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister aller Bundesländer (ausgenommen ist das Güterrechtsregister) abrufbar:

  • Registerausdrucke
  • Dokumente des Sonderbands, soweit elektronisch vorhanden
    (Gesellschafterlisten, Satzungen/ Gesellschafterverträge, Anmeldungen)
  • Unternehmensträgerdaten
  • Veröffentlichungen


b)        Was ist ein amtlicher Ausdruck?

Die bisherige Unterscheidung von Handelsregisterauszügen in beglaubigter und in unbeglaubigter Form wurde abgelöst durch die Unterscheidung in einen

·         amtlichen Ausdruck (entspricht der früheren beglaubigten Registerabschrift)

          und

·         in einen Ausdruck (entspricht der früheren, einfachen Registerabschrift).

 



c)        Arten von Ausdrucken

·     Aktuell:

aktueller Registerstand eines Rechtsträgers, ohne gelöschte Eintragungen.

·     Chronologisch:

alle Registereintragungen (auch gerötete) seit der Umstellung auf die elektronische Registerführung in zeitlicher Reihenfolge.

·     Historisch:

gibt das eingescannte Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung wieder.



d)        Wie funktioniert die Auskunft?

·    Onlineauskunft

Die Daten der Webauskunft können über das Internet "rund um die Uhr" online abgerufen werden.

Über das gemeinsame Registerportal der Länder [extern] können Sie bundesweit Registerdaten abrufen. Das Registerportal hat unter anderem den Vorteil, dass über einen zentralen Zugang in den Registern aller teilnehmenden Bundesländer recherchiert werden kann, und man für die Nutzung nur noch eine Sammelrechnung erhält, statt einzelne Rechnungen aus mehreren Bundesländern. In jedem Fall ist jedoch eine (neue) Registrierung für diesen Dienst erforderlich.

Kostenlos sind folgende Daten der Webauskunft erhältlich:

Unternehmensträgerdaten

Veröffentlichungen

Firmennamen mit Registernummern und Sitz

Näheres über die Registrierung, die Gebühren und die Benutzung der Online-Registerauskunft erfahren Sie ebenfalls im gemeinsamen

Registerportal der Länder [extern]

           

                                www.justiz-register.de

 

www.handelsregister.de

www.unternehmensregister.de

www.handelsregisterbekanntmachungen.de

 


·      Schriftlicher  oder persönlicher Antrag an das

       Registergericht

     

      Registerausdrucke und sonstige Dokumente erhalten Sie auch auf schriftlichen Antrag oder persönlich an der zentralen Infotheke des Registergerichts im Erdgeschoss.

Für die Beantragung eines Ausdrucks der Eintragungen sollte genau angegeben werden, welche Art eines Auszugs (amtlich oder nicht amtlich und aktuell, chronologisch oder historisch) gewünscht wird. Wird keine Auswahl getroffen, erhalten Sie einen amtlichen aktuellen Ausdruck.Auf die Beglaubigung der sonstigen Dokumente bzw. der Ausdrucke kann verzichtet werden. (§ 9 Abs. 4 HGB)

·     Persönliche Registereinsicht

Die Einsicht in die Register, die öffentlich zugänglichen Registerdokumente und Sonderbände der Registerakten kann kostenfrei in der zentralen Infotheke im Erdgeschoss des Registergerichts erfolgen.

Für die Einsicht in die nicht öffentlich zugänglichen Registerdokumente muss berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.

Dokumente zu laufenden Anmeldungen sind nicht öffentlich.

·     Telefonische Auskunft

Telefonische Auskunft aus den Registerakten ist gesetzlich nicht vorgesehen und kann nicht erteilt werden.

Telefonische Auskünfte zu laufenden Anmeldungen und Verfahren erhalten Sie über den zuständigen Sachbearbeiter, den Sie den Briefköpfen der Schreiben des Registergerichts entnehmen können.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unsere Mitarbeiter auch vielfältige andere Aufgaben außerhalb des Dienstzimmers wahrnehmen müssen und deshalb nur zu bestimmten Zeiten, die Sie unter der jeweiligen Nebenstelle erfahren, telefonisch erreichbar sind.

·     Rechtsberatung und Vorprüfungen

Das Registergericht übernimmt keine Beratung im Eintragungs- oder sonstigen Registerverfahren.

Beratungen obliegen den Mitgliedern der rechtsberatenden Berufe (Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater).


Das Registergericht nimmt grundsätzlich keine Vorprüfungen vor.

Vorprüfungen sind von Gesetzes wegen nicht vorgesehen.



 

e)        Abrufkosten:

Internetabruf:

Der Abruf von Daten in Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregisterangelegenheiten über die Web-Auskunft ist gebührenfrei.



           Bei persönlicher oder schriftlicher Anforderung beim Registergericht entstehen nach

           dem Gerichts- und Notarkostengesetz folgende Gebühren/Auslagen:

·      ein amtlicher Ausdruck (bisheriger beglaubigter Registerauszug) 20,-- € 

        KV-Nr. 17001

·      ein Ausdruck (bisheriger unbeglaubigter Registerauszug)  10,-- €  KV-Nr. 17000

·      Ablichtungen der eingereichten Dokumente  0,50 pro Seite KV-Nr. 31000 Ziff. 1



Bitte beachten Sie, dass die über das Internet selbst erstellten Abdrucke kostengünstiger sind, als die Ausdrucke, die Sie persönlich oder schriftlich bei den Registergerichten beantragen.

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