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Presseservice

Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit

Das Amtsgericht Stuttgart will mit einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit die Ausführung der ihm übertragenen gesetzlichen Aufträge darstellen und seine Arbeit transparent machen. Ziel ist dabei insbesondere, die Medien mit den zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe notwendigen Informationen zu versehen, aber auch bei den Bürgern das Vertrauen in die rechtsgewährende Tätigkeit der Gerichte zu stärken.

Die Informationspflichten und -rechte nach § 4 des Landespressegesetzes werden neben dem Präsidenten des Amtsgerichts Stuttgart grundsätzlich nur von den Pressereferenten und deren Vertretern wahrgenommen.

Im Anschluss finden Sie eine Übersicht mit den Namen und Telefonnummern der Pressereferenten, die wir Ihnen als Download im PDF-Format anbieten.

Pressereferenten


Weitere Hinweise:

Hausanschrift 




Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart



Postanschrift  



Amtsgericht Stuttgart
Postfach 10 60 08
70049



E-Mail

 verwaltung@agstuttgart.justiz.bwl.de 

 

Beachten Sie bitte auch unseren Internetauftritt:     http://www.amtsgericht-stuttgart.de

 

Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Foto-, Film- und Tonaufnahmen während einer Gerichtsverhandlung sind gem. § 169 S. 2 Gerichtsverfassungsgesetz grundsätzlich nicht erlaubt. Ein Verstoß kann wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Falle eines Revisionsverfahrens zur Aufhebung einer Entscheidung führen.
Innerhalb des Sitzungssaals, aber außerhalb einer Gerichtsverhandlung (also vor Aufruf der Sache, in Verhandlungspausen und nach dem Schluss der Sitzung können Aufnahmen vom Präsidenten des Amtsgerichts genehmigt werden, wenn der Vorsitzende einverstanden ist.
Aufnahmen außerhalb einer Gerichtsverhandlung im Gebäude des Amtsgerichts Stuttgart, also auch vor dem Sitzungssaal bedürfen der vorherigen Genehmigung des Präsidenten des Amtsgerichts.

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