Mahnverfahren
Mahnsachen werden in Baden-Württemberg ausschließlich vom Amtsgericht Stuttgart als zentralem Mahngericht im automatisierten Verfahren bearbeitet.
Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, Geldforderungen für eine Vollstreckung einfach, kostengünstig und schnell titulieren zu lassen.
Für Antragsteller, die ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, werden die Mahnsachen ausschließlich vom Amtsgericht Stuttgart als zentralem Mahngericht im automatisierten Verfahren bearbeitet. (Ausnahmen: Auslandsmahnverfahren – hier richtet sich die Zuständigkeit des Mahngerichts nach der Gerichtsstandsvereinbarung - und WEG-Forderungen – hier richtet sich die Zuständigkeit des Mahngericht nach dem Sitz des Objekts).
Weitergehende Informationen finden Sie unter dem gemeinsamen Portal der Mahngerichte: www.mahngerichte.de
Erreichbarkeit des Mahngerichts Stuttgart:
Allgemeine Auskünfte: Telefon: 0711/921-3567 (Hotline) Telefax: 0711/921 - 3400
Auskünfte zu Kennziffern für Grosskunden: 0711/921-3338 (Frau Buschle)
Auskünfte zu technischen Fragen des zum EGVP (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) Telefon: 0711/921-3308
Den Mahnbescheidsantrag auf Papier dürfen Sie nicht per Fax senden, denn:
schriftliche Anträge müssen nach den gesetzlichen Vorschriften auf dem amtlichen Vordruck eingereicht werden, den Sie im Schreibwarenhandel erhalten.
(Vordruck Mahnbescheid für das automatisierte Mahnverfahren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die rechtsberatenden Berufe. Auskünfte erteilt auch das Mahngericht Stuttgart unter der Telefonnummer 0711/921-3567.
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Hausanschrift: Amtsgericht Stuttgart |
Postanschrift: Amtsgericht Stuttgart Mahngericht |
