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Elektronische Registerführung

 

Die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister werden als elektronische Register geführt.

Ferner sind Dokumente, die seit dem 01.01.2007 elektronisch eingereicht wurden und der uneingeschränkten Akteneinsicht unterliegen (wie z.B. Anmeldungen, Gesellschaftsverträge, Satzungen, Gesellschafter- listen usw.) in einen elektronischen Registerordner aufgenommen, der dem Registerblatt zugeordnet ist. Auch dieser Ordner ist über die Web-Auskunft einsehbar.

Ältere Dokumente werden nur auf Antrag in die elektronische Form konvertiert. Für die Übertragung von Schriftstücken in ein elektronisches Dokument entsteht eine Gebühr von € 2,00 je angefangene Seite, mindestens jedoch € 25,00.

Der Einsichtnehmende kann für diesen Fall wie bisher die Zusendung einer Abschrift beantragen, er kann aber auch eine elektronische Übermittlung oder auch nur eine Übertragung in ein elektronisches Dokument und anschließende Einstellung in den elektronischen Registerordner verlangen, soweit das Schriftstück weniger als zehn Jahre vor dem Zeitpunkt der Antragstellung zum Handelsregister eingereicht worden ist.

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