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Wir weisen darauf hin, dass die Gerichtskosten für Eintragungen im Handelsregister ausschließlich durch die Landesoberkasse Baden-Württemberg in Rechnung gestellt werden.

Bitte verwechseln Sie Angebote Dritter in Rechnungsform nicht mit der Abrechnung dieser Gerichtskosten.

Derzeit kursierende "Offerten" unter dem vermeintlichen Absender "Amtsgericht Stuttgart" (mit Bundesadler) stammen nicht von der Justiz.



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