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Geschäftsverteilungsplan

Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der neu eingehenden Klagen, Anklagen, Beschwerden und sonstigen Sachen auf die einzelnen Richter beim Amtsgericht wird jährlich durch das Präsidium des Amtsgerichts im Geschäftsverteilungsplan beschlossen (Rechsgrundlage: § 21e Gerichtsverfassungsgesetz). Damit wird dem Grundsatz des gesetzlichen Richters Rechnung getragen: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, § 16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richter verteilt werden, im Voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind.

Deshalb beschließt das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan, mit welchen Richtern und Arbeitskraftanteilen die Abteilungen personell besetzt sind und für welche Fälle die Richter zuständig sein sollen. Das Präsidium ist ein Selbstverwaltungsorgan der Richter. Es wird von allen Richterinnen und Richtern des Gerichts gewählt.

Anbei haben Sie die Möglichkeit, den Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Stuttgart im PDF-Format zur Einsicht herunterzuladen. Selbstverständlich bemühen wir uns, diesen zeitnah in der jeweils aktuell geltenden Fassung in das Internet einzustellen, können jedoch keine Gewähr für einen aktuellen Stand übernehmen.

    Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Stuttgart

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